Anmeldung in
der Lütten Skol
Musikschule
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AGB LÜTTE SKOL Musikschule
1. Der Unterricht findet in Ihrer Einrichtung statt.
2. Die Dauer des Unterrichts richtet sich nach den vereinbarten Zeiten. In den Hamburger Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
2.1 Unterricht kann in Ausnahmefällen in den Ferien stattfinden. (siehe Punkt 4) 3. Soweit der Unterricht seitens der Kita abgesagt wird, hat sie keinen Anspruch auf Gebührenminderung, Erstattung bzw. Wiederholung des Unterrichts. ( Streik, Ausflüge , Feste.. etc.)
3. Bei Unterrichtsausfall durch Streik oder durch höhere Gewalt ist keine Gebührenkürzung möglich.
3.1 Fällt der vor Ort Unterricht durch Streik oder wegen behördlicher Schließung der Kita oder Musikschule aus, wird der Unterricht in Form von online Videos und live Stunden fortgesetzt. Die Monatsgebühren werden für die Zeit des online Unterrichtes um 20% reduziert.
4. Der durch etwaige Verhinderung der Lehrkraft ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt oder erstattet. Ein Anspruch der Kita auf die gleiche Lehrkraft besteht nicht.
4.1. In Ausnahmefällen kann der Unterricht in den Ferien stattfinden, wenn Unterricht wegen Krankheit etc. eines Lehrers in der regulären Unterrichtszeit nicht stattfinden konnte.
5. Die Jahresgebühr wird in 12 gleichen Teilen ( monatlicher Pauschalbetrag) entrichtet werden. Die Teilbeträge sind jeweils bis zum 5. Eines Monats rückwirkend fällig. 37 Unterrichtsstunden beinhaltet die Jahresgebühr.
6. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann schriftlich von jeder Vertragspartei alle drei Monate, bezogen auf den Unterrichts Beginn, gekündigt werden. Der Eingang der Kündigung muss spätestens zum 30/31. eines Monats erfolgt sein. Die Kündigung muss schriftlich (auch per Mail) der LÜTTE SKOL eingereicht werden. Das beiderseitige Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wird hiermit nicht berührt. Verlässt ein Kind die Kita, erlischt der Vertrag mit Austritt aus der Kita.(Info über den Austritt kann per Mail erfolgen) Eine Bescheinigung / Abmeldung von der Kita muss schriftlich vorliegen.
7. Werden Unterrichtsbücher vertraglich vereinbart, werden diese Kosten auf der Vorderseite notiert und der Betrag mit der 1. Abbuchung eingezogen.
8. Aufsichtspflicht. Die Einrichtung sorgt für einen geeigneten Musikraum und trägt die Verantwortung für das Bringen und Abholen der Kinder. Der Lehrer ist nicht verpflichtet, die Kinder innerhalb der Kita für die Musikstunde einzusammeln oder nach Unterricht in die Gruppen zu bringen.
9. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform 9. Soweit einer dieser Vereinbarungen nichtig sein sollte, berührt sie den Bestand des Vertrages nicht. 10. Alle Mitarbeiter der LÜTTE SKOL Musikschule verpflichten sich während der Tätigkeit in der Einrichtung und auch darüber hinaus das Datenschutzgeheimnis nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu wahren 11. Mit Unterschrift des Vertrages stimmen sie zu, dass Ihnen Mails und Informationen über die LÜTTE SKOL zugesendet werden dürfen.